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Mo, Di, Do | 9.00 – 16.00 Uhr |
Mi | 9.00 – 14.00 Uhr |
Fr | 9.00 – 13.00 Uhr |
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Unverlangte E-Mail-Werbung
Wir weisen darauf hin, dass die Versendung von unverlangter E-Mail-Werbung rechtswidrig ist, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt. Gleiches gilt für die Telefax-Werbung.
Wir möchten Sie daher bitten, uns nicht mit Werbe-E-Mails zu belästigen.
Aufgrund der Masse an unerwünschten Werbe-E-Mails, die uns täglich erreicht, sehen wir uns gezwungen, diese ab sofort mit einer Abmahnung durch unseren Rechtsanwalt zu beantworten.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gerichte im Fall von unverlangter E-Mail-Werbung relativ hohe Streitwerte ansetzen. Die Gerichte begründen diese hohen Streitwerte damit, dass der Versender der E-Mail-Werbung erhebliche Kosteneinsparungen erzielt und sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft.
Dieses Geld können Sie sicherlich besser verwenden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der effektiven Vermarktung Ihrer Produkte und Dienstleistungen.