Weitergewährung Gründungszuschuss

Mit dem Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss ist der Agentur für Arbeit ein schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit einzureichen.

Weitergewährung Gründungszuschuss | Bericht-Erstellung

Den Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf / Geschäftsbericht für Ihren Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss können Sie bei uns zum Pauschalpreis von 100 EUR zzgl. 19% USt. erstellen lassen.

Sie erhalten einen professionellen Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf, der formal keinen Anlass gibt, dass Ihr Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss abgelehnt wird.

Vor Erstellung des Berichts geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung darüber, ob aufgrund des bisherigen Geschäftsverlaufs eine Weitergewährung von Gründungszuschuss zu erwarten ist.

Weitergewährung Gründungszuschuss | Antrag

Dem Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss ist ein aussagefähiger, schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit beizulegen.

Bestehen aufgrund des zur Weitergewährung von Gründungszuschuss eingereichten Geschäftsberichts begründete Zweifel an der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, wird der Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss i.d.R. abgelehnt.

Ist der Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss erst einmal abgelehnt, ist es zwar möglich Widerspruch einzulegen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs sind allerdings begrenzt. Danach bleibt nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht: Bis zur Verhandlung über die Weitergewährung von Gründungszuschuss können allerdings Jahre vergehen.

Anstelle einer sofortigen Ablehnung des Antrags auf Weitergewährung kann die Agentur für Arbeit bei begründeten Zweifeln an der Tragfähigkeit der Existenzgründung die erneute Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.