Gründungszuschuss | Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss können Arbeitslose gefördert werden, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine eigene Existenzgründung beenden wollen.

Der Gründungszuschuss zur Unterstützung Ihrer Existenzgründung ist eine Ermessensleistung. Der für den Gründungszuschuss erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt 150 Tage.

Gründungszuschuss | Dauer & Höhe der Förderung Ihrer Existenzgründung

Bei Dauer und Höhe der Förderung Ihrer Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss unterscheidet man zwei Phasen:

  • In der ersten Förderphase wird für die Dauer von 6 Monaten ein Gründungszuschuss in Höhe Ihres ALG I zuzüglich einer Pauschale von 300 EUR gezahlt.
  • In der zweiten Förderphase, Weitergewährung von Gründungszuschuss, kann für die Dauer von 9 Monaten ein Gründungszuschuss in Höhe einer monatlichen Pauschale von 300 EUR gewährt werden.

Gründungszuschuss | Arbeitslosenversicherung

Existenzgründer mit dem Gründungszuschuss können sich gem. § 28a SGB III freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern.

Gründungszuschuss Steuern | Gründungszuschuss steuerfrei

Der Gründungszuschuss ist gem. § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, § 32b EStG.

Gründungszuschuss | Businessplan-Erstellung

Eine kostenlose Businessplan-Vorlage für die Beantragung von Gründungszuschuss haben wir für Sie bereitgestellt.

Gerne übernehmen wir auch die Businessplan-Erstellung für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss.

Gründungszuschuss | Tragfähigkeitsbescheinigung

Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellen wir als fachkundige Stelle nach Durchsicht Ihres Businessplanes aus. Die Tragfähigkeitsprüfung für den Gründungszuschuss erhalten Sie bei uns zum Preis von 80,00 EUR zzgl. 19% USt.